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| Seit dem 01. Februar 2009 gilt die neue Bußgeldverordnung. Ab diesem Datum gelten drastische Erhöhungen für Verkehrsverstöße, die das Bundesministerium für Verkehr als besonders unfallursächlich ansieht. Dies sind in der Hauptsache Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtverstöße. Aber auch der Schutz der „schwächeren Verkehrsteilnehmer“ erhält einen höheren Stellenwert. So wurden Verstöße wie falsches Verhalten an Fußgängerüberwegen, oder falsches Abbiegen (Querverkehr Fußgänger / Radfahrer) im Bußgeld nahezu verdoppelt. Bußgelder im Bereich der Alkohol- / Drogendelikte wurden ebenfalls verdoppelt. Die Änderungen betreffen nur das Bußgeld selbst; die Anzahl der Punkte in der „Verkehrssünderkartei“ in Flensburg, bzw. die zu verhängende Anzahl der Monate Fahrverbot bleiben gleich. Bei genauerer Betrachtung der Änderungen ist festzustellen, dass besonders die Verstöße, welche grob fahrlässig, bzw. vorsätzlich begangen werden, bedacht wurden. Hier ist zum Beispiel das Umfahren geschlossener Schranken an Bahnübergängen aufzuführen, oder auch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sei es als Fahrer oder auch nur als Zuschauer. Fahrlässig begangene Verkehrsverstöße, wie zum Beispiel die Geschwindigkeitsüberschreitungen im unteren Segment (bis max. 20 km/h zu schnell) sind im Bußgeld unverändert geblieben. Einige Beispiele sind hier nachfolgend aufgeführt: ![]() ![]() ![]() Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
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