Informationen zum Thema Feinstaub
Informationen zum Thema Feinstaub


  Letzte Aktualisierung:

 

Der Hintergrund:

 

Ab dem 01.März 2007 gilt Deutschlandweit die Plakettenpflicht (1) in den sogenannten neuen „Umweltzonen“. Grundlage hierfür ist die Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft 1999/EG/30 des Rates vom 22.04.1999 über Grenzwerte(5).

 

Aufgrund hoher Feinstaubbelastung (2) oder Sommersmog können die Kommunen ab diesem Datum Verkehrsverbote für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen verhängen. Im Klartext heißt das, entspricht Ihr Fahrzeug nicht einer günstigen Schadstoffnorm, wird Ihnen unter Umständen die Zufahrt zum Innenstadtbereich, bzw. anderen festgelegten Stadtteilen oder einzelnen Straßen verwehrt.


Aktuelle Immissionsdaten aus Niedersachsen und Deutschland erhalten Sie hier
(6).

 

Inzwischen haben in Deutschland eine Vielzahl von Städten reagiert und Umweltzonen und Luftreinhaltungspläne umgesetzt bzw. sind dabei, dieses zu tun.
Details siehe aktuelle Übersicht (9).

 

In diesem Zusammenhang werden sie häufiger die Abkürzung PM lesen. Diese steht für „Particulate Matter“ und bedeutet nichts anderes als Feinstaubteilchen. Fälschlicherweise wird dies in einigen Berichten mit Partikelminderungsstufen übersetzt, bzw. gleichgesetzt. Die Klassifizierung der Fahrzeuge erfolgt gleichwohl in PM-Stufen: Dies wird auch im neuen Fahrzeugschein unter der Schlüsselnummer 22 vermerkt. Eine PM-Stufe von 1-5 entspricht hierbei der günstigsten Schadstoffnorm.

 

 

Der aktuelle Stand Niedersachsen:

 

Osnabrück wird am 04. Januar 2010 eine Umweltzone einrichten.

Hannover hat die Umweltzone bereits zum 02. Januar 2008 festgelegt.

Mit Erreichen der Stufe 3 dürfen in Hannover ab dem 01. Januar 2010 nur noch Kraftfahrzeuge in den gesperrten Bereich einfahren, die über die "grüne" Schadstoffplakette verfügen.
Abweichend von dieser generellen Regelung hat die Stadt Hannover auf ihrer Homepage nun alle aktuellen Ausnahmen (Stand 14. August 2009) von dieser Regelung zusammengestellt:

Ausnahmeregelungen der Stadt Hannover

In Burgdorf wurde zur Reduzierung der Feinstaubbelastung die (alte) Bundesstraße 188 (Ortsdurchfahrt) für den Schwerlastverkehr mit mehr als 7,5 Tonnen gesperrt.

Andere Städte wie Braunschweig, Hildesheim und Göttingen planen ähnliche Maßnahmen und werden folgen.

 

Die Plaketten:


Je nach Schadstoffnorm Ihres Fahrzeuges wird Ihnen eine farbige Plakette mit dem Kfz-Kennzeichen zugeteilt.
Die Plaketten sind zu leicht unterschiedlichen Preisen von ca. 5 € bei der Region Hannover, der Stadt Hannover, in nahezu allen Bürgerbüros, den KFZ-Zulassungsstellen, den Vertragswerkstätten und bei den DEKRA- / TÜV-Niederlassungen zu erhalten.
Für die Schadstoffgruppe 1 ist keine Plakette vorgesehen, diese gilt für PKW mit Ottomotoren ohne geregelten Katalysator, für Diesel-PKW nach Euro-1 oder schlechter und für LKW nach Euro-1 oder schlechter.

 

  

 

Hier eine grobe Orientierungshilfe: Dieselfahrzeuge mit Euro-2-Einstufung erhalten eine rote Plakette; Fahrzeuge der Euro-3-Einstufung erhalten eine gelbe Plakette; Fahrzeuge der Euro-4-Einstufung erhalten eine grüne Plakette. Fahrzeuge mit Benzinmotoren erhalten ab Euro-2-Einstufung oder besser die grüne Plakette

 

 

Der Fahrzeugschein:


Ein Blick in den Fahrzeugschein verrät Ihnen welcher Schadstoffgruppe Ihr Fahrzeug angehört. Bei dem alten Fahrzeugschein sind es die letzten zwei Ziffern der Schlüsselnummer 1 (siehe Beispiel unten)

 

 

 

Im neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) sind es die letzten zwei Ziffern der Schlüsselnummer 14.1 (wie im Beispiel unten).

 

 

 

Die Stufe „PM 5“ ab Tag der Erstzulassung ist in dem neuen Fahrzeugschein

unter der Schlüsselnummer 22 verzeichnet.

 

 

Die Klassifizierung:


Die grüne Plakette und somit freie Fahrt in alle Umweltzonen erhalten PKW mit Benzinmotoren und den Endziffern 14, 16 sowie 18 bis 75.

 

Bei PKW mit Dieselmotoren, die einen höheren Feinstaubausstoß haben, bekommen die PKW mit den Endziffern 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70 und 71 die grüne Plakette.

 

Die gelbe Plakette ist für PKW mit den Endziffern 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52 oder 72 erhältlich.

 

Die rote Plakette gibt es für die Endziffern 25 bis 29, 35, 41, 71.

(Alle Angaben TÜV Süd)

 

Eine ausführliche Tabelle, mit allen zur Zeit gültigen Ausnahmen finden Sie hier (3). Die Gesellschaft für technische Überwachung mbH (GTÜ) bietet eine Schadstoffplakettensuche(4) an; auf dieser Seite werden auch die meist gestellten Fragen zu diesem Thema ausführlich beantwortet.

 

Weitere Ausnahmeregelungen in Hannover:


  • Benzin-Kraftfahrzeuge mit geregeltem Katalysator, die aufgrund der Schlüsselnummer
        01, 02 oder 77 bisher keine grüne Plakette bekommen. Die generelle Ausnahme gilt bis
       zum Inkrafttreten der demnächst voraussichtlich geänderten Kennzeichnungsverordnung,
  • alle Kraftfahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, jedoch nur für das Jahr 2008.

    Darüber hinaus gelten folgende generelle Ausnahmen vorerst bis Ende 2009:
  • Benzin-Kraftfahrzeuge mit geregeltem Katalysator, die keine grüne Plakette bekommen
  • Historische Kraftfahrzeuge mit dem Zusatzkennzeichen „H“,
  • Schaustellerfahrzeuge für Veranstaltungen in der Umweltzone (z. B. Schützenfest),
  • Busse des ÖPNV und Reisebusse,
  • Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer technischen Ausstattung ausschließlich mit Biodiesel
       und Rapsöl betrieben werden können,
  • Fahrzeuge mit Kurzkennzeichen (rote Händlerkennzeichen).

  •  

    Die Verkehrszeichen:


    Der Beginn und die Aufhebung der Umweltzone wird mit einem Verkehrszeichen kenntlich gemacht. Ein Zusatzschild (unten Mitte) zu Beginn gibt an, welche Fahrzeuge in die Umweltzone einfahren dürfen. In diesem Beispiel wäre Ihnen die Zufahrt nur mit der Klasse 1 verwehrt. Die Umweltzonen gelten für PKW, Nutzfahrzeuge und auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge.

     

     

              

     

     

     

    Verstöße:


    Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von Euro 40,- und einem Punkt in Flensburg geahndet.


     

    Kosten, Beschaffung und Allgemeines:

     

    Die Plaketten werden in den Zulassungsstellen ausgegeben, gleichfalls sollen sie in allen Betrieben erhältlich sein die auch die AU durchführen. Die Kosten sollen zwischen 5,- und 10,-  Euro liegen. Angebracht werden die Plaketten gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe auf der Beifahrerseite.


    Von dem Verkehrsverbot gibt es für Anwohner der betreffenden Umweltzonen generell erst mal keine Ausnahme. Auf Antrag, mit besonderer Begründung können die Städte und Kommunen jedoch Ausnahmen zulassen, um zum Beispiel Gewerbetreibende nicht übermäßig zu benachteiligen.


    Weitere Informationen zur Umweltzone in Hannover erhalten Sie bei der Stadt Hannover unter Telefon (0511) 16 84 66 07 oder per E-Mail über umweltzone@hannover-stadt.de.


     

     

    Infos, Links und Quellen:

    (1) Vorschriften über die Verordnung emissionsarmer Fahrzeug
    (2) Hintergrundinformationen zum Thema Feinstaub
    (3) Klassifizierung der Endziffern nach GTÜ
    (4) Schadstoffplakettensuche nach GTÜ
    (5) Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22.04.1999 über Grenzwerte
    (6) Aktuelle Immissionsdaten Deutschland / Niedersachsen
    (7) Karte der Umweltzone in Hannover
    (8) Broschüre Fragen und Antworten zur Umweltzone Hannover
    (9) Karte Umweltzonen in Deutschland

       


    Informationen Feinstaub
    - ein Service der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen / Region Hannover -