Der
Hintergrund: Ab dem 01.März 2007 gilt Deutschlandweit die Plakettenpflicht (1) in den sogenannten neuen „Umweltzonen“. Grundlage hierfür ist die Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft 1999/EG/30 des Rates vom 22.04.1999 über Grenzwerte(5). Aufgrund hoher Feinstaubbelastung
(2)
oder Sommersmog können die Kommunen ab diesem Datum Verkehrsverbote für
Fahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen verhängen. Im Klartext heißt das,
entspricht Ihr Fahrzeug nicht einer günstigen Schadstoffnorm, wird Ihnen unter
Umständen die Zufahrt zum Innenstadtbereich, bzw. anderen festgelegten
Stadtteilen oder einzelnen Straßen verwehrt. Aktuelle Immissionsdaten aus Niedersachsen und Deutschland erhalten Sie hier (6).
Inzwischen haben in Deutschland eine Vielzahl von Städten reagiert und Umweltzonen und Luftreinhaltungspläne umgesetzt bzw.
sind dabei, dieses zu tun. In diesem Zusammenhang werden sie häufiger die Abkürzung PM lesen. Diese steht für „Particulate Matter“ und bedeutet nichts anderes als Feinstaubteilchen. Fälschlicherweise wird dies in einigen Berichten mit Partikelminderungsstufen übersetzt, bzw. gleichgesetzt. Die Klassifizierung der Fahrzeuge erfolgt gleichwohl in PM-Stufen: Dies wird auch im neuen Fahrzeugschein unter der Schlüsselnummer 22 vermerkt. Eine PM-Stufe von 1-5 entspricht hierbei der günstigsten Schadstoffnorm. Der
aktuelle Stand Niedersachsen:
Osnabrück
wird am 04. Januar 2010 eine Umweltzone einrichten. Die
Plaketten: Je nach Schadstoffnorm Ihres Fahrzeuges wird Ihnen eine
farbige Plakette mit dem Kfz-Kennzeichen zugeteilt.
Hier eine grobe Orientierungshilfe: Dieselfahrzeuge mit Euro-2-Einstufung erhalten eine rote Plakette; Fahrzeuge der Euro-3-Einstufung erhalten eine gelbe Plakette; Fahrzeuge der Euro-4-Einstufung erhalten eine grüne Plakette. Fahrzeuge mit Benzinmotoren erhalten ab Euro-2-Einstufung oder besser die grüne Plakette Der
Fahrzeugschein: Ein Blick in den Fahrzeugschein verrät Ihnen welcher Schadstoffgruppe Ihr Fahrzeug angehört. Bei dem alten Fahrzeugschein sind es die letzten zwei Ziffern der Schlüsselnummer 1 (siehe Beispiel unten)
Im neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) sind es die letzten zwei Ziffern der Schlüsselnummer 14.1 (wie im Beispiel unten).
Die Stufe „PM 5“ ab Tag der Erstzulassung ist in dem neuen Fahrzeugscheinunter der Schlüsselnummer 22
verzeichnet. Die
Klassifizierung: Die grüne Plakette und somit freie Fahrt in alle Umweltzonen erhalten PKW mit Benzinmotoren und den Endziffern 14, 16 sowie 18 bis 75. Bei PKW mit Dieselmotoren, die einen höheren Feinstaubausstoß haben, bekommen die PKW mit den Endziffern 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70 und 71 die grüne Plakette. Die gelbe Plakette ist für PKW mit den Endziffern 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52 oder 72 erhältlich. Die rote Plakette gibt es für die Endziffern 25 bis 29, 35, 41, 71. (Alle Angaben TÜV Süd) Eine ausführliche Tabelle, mit allen zur Zeit gültigen Ausnahmen finden Sie hier (3). Die Gesellschaft für technische Überwachung mbH (GTÜ) bietet eine Schadstoffplakettensuche(4) an; auf dieser Seite werden auch die meist gestellten Fragen zu diesem Thema ausführlich beantwortet. Weitere Ausnahmeregelungen in Hannover:
Die
Verkehrszeichen: Der Beginn und die Aufhebung der Umweltzone wird mit einem Verkehrszeichen kenntlich gemacht. Ein Zusatzschild (unten Mitte) zu Beginn gibt an, welche Fahrzeuge in die Umweltzone einfahren dürfen. In diesem Beispiel wäre Ihnen die Zufahrt nur mit der Klasse 1 verwehrt. Die Umweltzonen gelten für PKW, Nutzfahrzeuge und auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Verstöße: Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von Euro 40,- und einem Punkt in Flensburg geahndet. Kosten,
Beschaffung und Allgemeines: Die Plaketten werden in den Zulassungsstellen ausgegeben, gleichfalls sollen sie in allen Betrieben erhältlich sein die auch die AU durchführen. Die Kosten sollen zwischen 5,- und 10,- Euro liegen. Angebracht werden die Plaketten gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe auf der Beifahrerseite. Von dem Verkehrsverbot gibt es für Anwohner der betreffenden Umweltzonen generell erst mal keine Ausnahme. Auf Antrag, mit besonderer Begründung können die Städte und Kommunen jedoch Ausnahmen zulassen, um zum Beispiel Gewerbetreibende nicht übermäßig zu benachteiligen. Weitere Informationen zur Umweltzone in Hannover erhalten Sie bei der Stadt Hannover unter Telefon (0511) 16 84 66 07 oder per E-Mail über umweltzone@hannover-stadt.de. (1) Vorschriften über die Verordnung emissionsarmer Fahrzeug (2) Hintergrundinformationen zum Thema Feinstaub (3) Klassifizierung der Endziffern nach GTÜ (4) Schadstoffplakettensuche nach GTÜ (5) Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22.04.1999 über Grenzwerte (6) Aktuelle Immissionsdaten Deutschland / Niedersachsen (7) Karte der Umweltzone in Hannover (8) Broschüre Fragen und Antworten zur Umweltzone Hannover (9) Karte Umweltzonen in Deutschland
| Informationen Feinstaub - ein Service der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen / Region Hannover - | |||||||||||||